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( 1 ) Vertragsschluß

Ein Vertrag kommt frühestens zustande, wenn Sie sich mit dem Beratungsangebot einverstanden erklären und entsprechende Auftragsannahme der Kanzlei dies bestätigt.

Bei einer Beauftragung zur Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber einem Dritten, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, kommt ein Mandatsverhältnis frühestens zustande, wenn eine entsprechende




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