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Einen Grund zur Testamentsanfechtung hat ein an sich Erbberechtigter, wenn der Erblasser beim Verfassen des Testamentes einem Irrtum unterlag oder wenn er getäuscht oder bedroht wurde.

Relativ eindeutig ist der Fall, wenn der Erblasser von der Existenz eines Pflichtteilsberechtigten nicht wusste und dieser testamentarisch so übergangen wurde.

Schwierig wird es allerdings, wenn Erben beweisen müssen, dass der Verstorbene etwas anderes wollte, als er festgelegt hat. Möglicherweise gibt es alte Briefe des Erblassers aus denen hervorgeht, dass der Erblasser sich in einem erheblichen Irrtum befand. Selbst bei Drohung oder Täuschung können Anfechtungsberechtigte in Beweisnöte geraten.