Schuldenfalle Erbrecht
Erbscheinsverfahren
Pflichtteilsrecht
Testamentsanfechtung
Testamentserrichtung...


Sind Schulden vererbbar ?
Wenn Sie nicht aufpassen, so haften Sie sogar mit Ihrem Privatvermögen für Nachlassschulden.
Muss eine Erbschaft angenommen werden ?
Sie können die Erbschaft ausschlagen. Hierzu erklären Sie gegenüber dem Nachlassgericht, dass Sie nicht bereit sind, die Erbschaft anzunehmen. Für diese Erklärung haben Sie nur nur 6 Wochen Zeit.
Wenn Sie sich gegenüber dem Nachlassgericht nicht äußern, das heißt wenn Sie nicht fristgerecht ausschlagen, gilt die Erbschaft als angenommen.
Wer als Alleinerbe nichts unternimmt, erhält vom Todeszeitpunkt an die Rechtsstellung des Verstorbenen. Daraus folgt, dass er für Schulden des Verstorbenen wie dieser selbst haftet. Aus diesem Grund müssen Sie sich schnell einen Überblick über den Nachlass verschaffen. Gerade bei größeren Nachlässen ist es oft schwierig, einen Überblick zu erhalten.
Auf keinen Fall sollte ein Erbe alleine aus Gründen der Pietät angenommen werden.