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FALSCHER ERBSCHEIN

Manchmal wird ein Erbschein für einen Nichterben ausgestellt. Das kann beispielsweise passieren, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Erblasser testierunfähig war. Das Problem ist, dass die an den falschen Erben auszahlende Bank für den Fehlbetrag nicht aufkommen muss, wenn sie nämlich auf Grund eines unrichtigen Erbscheins über den Nachlass zu Gunsten des Scheinerben verfügte.

Der echte Erbe muss sich sein Geld bei den bisherigen Scheinerben holen. Die falschen Erben müssen das unberechtigt angenommene Erbe und auch was sie ersatzweise daraus erlangt haben an den wahren Erben herausgeben.