Wissenswertes zu Internetauktionen
1. 2. 3. Meins.
So lautet der Werbeslogan bei eBay.
Keine Frage: Die meisten Auktionen bei eBay oder anderen Plattformen gehen ohne große Probleme über die Bühne. Doch was tun, wenn der Verkäufer nicht liefert oder der Käufer nicht bezahlt. Die Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen finden Sie hoffentlich hier.
![]() | Wann kommt ein Vertrag im Rahmen einer Internetauktion zustande ? |
Verträge kommen durch auf den Vertragsschluss gerichtete einander entsprechende Willenserklärungen zustande: dem Angebot und der Annahme. Wie ein Vertrag bei den verschiedenen Internetauktionshäusern bzw. Marktplätzen genau zustande kommen soll, beschreiben die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers. Bei eBay beispielsweise gibt der Anbieter der Ware grundsätzlich ein verbindliches Verkaufsangebot ab, das vom ( Höchst - ) Bieter angenommen wird.
![]() | Was gilt, wenn Wert von Leistung und Gegenleistung auseinanderfallen ? |
Beispiel: Höchstes Gebot für BMW Cabrio Baujahr 1995 beträgt nur 63,00 €uro. Muss der Verkäufer seinen BMW hergeben ? Grundsätzlich ja. Das Landgericht Bonn ( 12.11.2004, Az. 1 O 307/04 ) argumentierte in diesem Fall wie folgt: Bereits indem der Verkäufer den Pkw zwecks Durchführung der Online - Auktion bei eBay eingestellt hat, habe er eine verbindliche Willenserklärung, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages, abgegeben. Durch das online abgegebene Gebot des Käufers über 63,00 €uro hat dieser seinerseits eine auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung abgegeben und damit die Annahme erklärt. Der Kaufvertrag ist nach Meinung des Gerichts auch nicht wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB unwiksam, da neben einem objektiv sittenwidrigen Handeln der Tatbestand des § 138 Abs. 2 BGB zusätzlich eine verwerfliche Gesinnung voraussetze. Eine solche sei aber im Regelfall bei einer Geschäftsabwicklung über eBay nicht zu erkennen.
![]() | Was ist zu beachten, wenn man den über eBay getätigten Kaufvertrag anfechten möchte ? |
Oftmals wird es " bequemere " Möglichkeiten als die Anfechtung geben, sich von einem über eBay geschlossenen Kaufvertrag wieder zu lösen. Zu nennen ist insoweit das Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Dieses steht jedem eBay Käufer zu, wenn er als Verbraucher von einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB etwas ersteigert hat. Eine weit schwierigere Möglichkeit bietet die Anfechtung des Vertrages. So hatte sich das Landgericht Bonn ( 18.03.2005, Az. 2 O 455/04 ) mit einem eBay Fall zu beschäftigen, wonach ein eBay Händler Briefmarken des Deutschen Reichs in der Qualitätsstufe "**" ab 630,00 €uro angeboten hatte. Der Händler teilte dem Käufer mit, dass er versehentlich die Qualitätsstufe " **" statt der tatsächlichen Qualitätsstufe " * " in das Versteigerungsangebot eingegeben habe. Die schlechtere Qualität sollte sich nach Auffassung des Verkäufers schon aus dem niedrigen Einstiegspreis ergeben. Nach einem umfangreichen Briefwechsel erklärte der Händler schließlich nach ca. 3 Wochen die Anfechtung des Vertrages wegen eines Irrtums. Vor Gericht unterlag der Händler. Zwar war nach Auffassung des Gerichts die Anfechtung wegen Irrtums durchaus denkbar, jedoch muss eine Anfechtung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern, erklärt werden. Im vorliegenden Fall schied damit eine Anfechtung aus.
![]() | Haben Verbraucher ein Widerrufsrecht bei eBay ? |
Ja, und zwar immer dann, wenn der eBay Verkäufer ein Profi - Verkäufer ist. Er muss also als Unternehmer gewerblich Handel treiben. Prinzipiell gilt das Widerrufsrecht für alle sogenannte Fernabsatzverträge. Eine Ausnahme macht das Gesetz zwar nach § 312 IV Nr. 5 BGB für Versteigerungen. In seinem Grundsatzurteil hat der BGH ( 03.11.2004, Az. VIII ZR 375/03) jedoch ausgeführt, dass für Verbraucher dennoch ein Widerrufsrecht besteht. Dies hat er wie folgt begründet: Bei typischen Versteigerungen komme der Vertrag durch den Zuschlag des Auktionators zustande. Bei eBay entfalle jedoch ein solcher Zuschlag und der Käufer nehme selbst das Vertragsangebot an - einfach dadurch, dass er bis zum Auktionsablauf den höchsten aller gesetzten Preise geboten hat.
![]() | Wie übt man sein Widerrufsrecht richtig aus ? |
Prinzipiell kann der eBay - Käufer ( als Verbraucher ) zwei Wochen lang das Geschäft gegenüber dem eBay - Verkäufer ( als Unternehmer ) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nicht bereits ab dem Auktionsablauf, sondern immer erst dann, wenn der eBay - Käufer korrekt über sein Widrrufsrecht belehrt worden ist. Nach Ansicht des OLG Hamm ( 14.04.2005, Az. 4 U 2 / 05 ) genügt eine Widerrufsbelehrung des Händlers auf der sogenannten " mich " - Seite bei eBay den gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung nicht, da auf dieser Seite niemand ein Widerrufsrecht des Käufers vermute. Fehlt eine Belehrung oder wurde sie etwa mangelhaft formuliert, so fängt die Widerrufsfrist auch nicht zu laufen an! Der Widerruf kann per Fax, Brief oder auch eMail erfolgen. Dabei gilt auch die Rücksendung der Ware als konkludent vorgenommener Widerruf.
![]() | Wann handelt ein eBay-Verkäufer als Unternehmer ? |
Bei sogenannten "Powersellern" wird nach einer Entscheidung des OLG Koblenz ( Beschluss v. 17.10.2005, Az. 5 U 1145/05 ) die Beweislast dahingehend umgekehrt, dass der Powerseller vor Gericht beweisen muss, dass er nicht Unternehmer ist, sonder Verbraucher. Wann tatsächlich die Unternehmereigenschaft zu bejahen ist und wann nicht ist nur an Hand einer umfassenden Ermittlung der Umstände des Einzelfalles ( Zahl der Verkäufe / Verkauf von Neu - oder Gebrauchtwaren / Gesamtumsatz / regelmäßiges Verkaufen...) möglich.
![]() | Machen eigene AGB bei eBay Sinn ? |
Der Gedanke seine eigene Vertragsposition durch vorformulierte Vertragsbedingungen zu stärken liegt nahe. Prinzipiell kann jedermann seine Rechtsbeziehungen zu seinen Käufern bei eBay durch AGB regeln. Eine Wunderwaffe sind AGB jedoch nicht. Der Einsatz von AGB kann " unter Privaten " im Regelfall nicht empfohlen werden. Zum Einen ist der Grad der Erstellung wirklich rechtssicherer AGB sehr schmal und Fehltritte sind oft ohne Rechtsberatung kaum vermeidbar, was zu Abmahnungen führen kann. Zum Anderen sehen manche Gerichte den Einsatz eigener AGB mitunter als Indiz der Unternehmereigenschaft des Verwenders. Für Unternehmer - AGB gelten aber äußerst strenge Regeln ! Daher gilt der Tipp: Verbraucher können untereinander die Haftung für Mängel an verkauften gebrauchten Sachen weitgehend ausschließen. Die einfache Formulierung, " Ich schließe hiermit jegliche Gewährleistung aus," sollte genügen. Durch den Einsatz von AGB könnte jedoch die Möglichkeit eines Haftungsausschlussesr unnötig aufs Spiel gesetzt werden.
![]() | Wer haftet , wenn die Ware beim Versand abhanden kommt oder beschädigt wird ? |
Sofern nichts anderes vereinbart ist, trägt beim Kauf zwischen Privaten der Käufer das Risiko, dass die Kaufsache beim Transport beschädigt wird oder verloren geht. Wenn dies eintritt, so kann er nur versuchen, den Schaden beim Frachtführer geltend zu machen. Der Verkäufer muss jedoch beweisen, dass er die Ware vertragsgemäß versendet hat. Daher sollte stets der Einlieferungsbeleg im Original aufgehoben werden. Hinweis: Da in der Regel der Verkäufer die Ware zum Versand gibt und daher nur er Vertragspartner des Frachtführers wird, muss sich der Käufer, um den Schaden geltend machen zu können, die Forderung des Verkäufers aus dem Transportvertrag gegen den Frachtführer abtreten lassen ( sogenannte Drittschadensliquidation ). Einfacher liegen die Dinge beim Kauf von einem Unternehmer. In diesem Fall trägt der Verkäufer nach §§ 474 Abs. 2 , 447 BGB das Versandrisiko.
![]() | Muss eine negative Bewertung bei eBay gelöscht werden ? |
Entgegen mancher Erwartungen mischt sich eBay in Streitigkeiten zwischen Usern über negative Bewertungen nicht ein. Nur wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind, werden negative Bewertungen von eBay gelöscht. Deshalb verwundert es nicht, wenn einige negativ bewertete User gerichtlich gegen negative Bewertungen vorgehen. Nicht jede negative Bewertung stellt jedoch eine unzulässige Rufschädigung des Verkäufers dar. Schließlich dient das Bewertungssystem bei eBay gerade dazu, negative Erfahrungen mit einem Verkäufer öffentlich zu machen. Das Prinzip der freien Meinungsäußerung gilt jedoch nicht grenzenlos: Die Nutzungsgrundsätze bei eBay verlangen wahre, faire und sachliche Kommentare zu dem Verkaufsgeschäft.
