Sie sind hier:

Erbrecht

Mietrecht

Internetrecht

Abmahnung (Tauschbörsen-Filesharing)

Verkehrsrecht

Strafrecht

Forderungseinzug

Arbeitsrecht

Kündigungsschutz

die verhaltensbedingte,

personenbedingte und

die betriebsbedingte Kündigung

Abfindungszahlungen

Abfindungshöhe und

Mobbing am Arbeitsplatz

Allgemein:

Startseite

Ihr Weg zu uns

Kontakt

Links

FAQ Tauschbörsenabmahnungen

Gegnerliste


Zur betriebsbedingten Kündigung

Hiervon spricht man, wenn Arbeitsplätze aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen etc. eingespart werden sollen. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl unter den betroffenen Arbeitnehmern vornehmen.

Er darf also nur den am wenigsten schutzwürdigen Arbeitnehmer kündigen.

Zu berücksichtigen sind hierbei in der Regel beispielsweise die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers.

Fehler bei der Sozialauswahl machen die Kündigung unwirksam.