Zur betriebsbedingten Kündigung
Hiervon spricht man, wenn Arbeitsplätze aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen etc. eingespart werden sollen. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl unter den betroffenen Arbeitnehmern vornehmen.
Er darf also nur den am wenigsten schutzwürdigen Arbeitnehmer kündigen.
Zu berücksichtigen sind hierbei in der Regel beispielsweise die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers.
Fehler bei der Sozialauswahl machen die Kündigung unwirksam.