TYPISCHE PROBLEMBEREICHE IM STRAFRECHT:
Während des polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens :
Muss ich gegenüber den Ermittlungsbehörden auf Aufforderung überhaupt und ggf. welche Angaben machen ?
Ist es sinnvoll, vor einer etwaigen Aussage als Beschuldigter die amtliche Ermittlungsakte durch einen Rechtsanwalt einsehen zu lassen ?
Während des gerichtlichen Verfahrens :
Soll ich in der mündlichen Verhandlung Angaben zur Sache machen oder zum Tatvorwurf schweigen ?
Wann sollte man Beweisanträge, z. B. zur Anhörung von weiteren Zeugen stellen ?
Welche Möglichkeiten hat man, eine weitere Überprüfung des Sachverhalts durch ein höheres Gericht zu erreichen ?
Meine Leistung
Ich biete Ihnen Beratung und außergerichtliche Interessenswahrnehmung gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft und Ihre Verteidigung gegenüber dem Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, im Termin zur mündlichen Verhandlung, insbesondere wenn zuvor der Versuch gescheitert sein sollte, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu verhindern.