Beim Unfall entsteht oft erheblicher Sachschaden
Die Kosten eines Sachverständigen sind ebenfalls Kosten, die vom Schädiger zu erstatten sind, da sie zu dem nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Wiederherstellungsaufwand zählen, wenn die Begutachtung aus Sicht des Geschädigten erforderlich und zweckmäßig ist.
So kann bei Bagatellschäden lediglich ein Kostenvoranschlag einer KFZ - Fachwerkstatt eingeholt werden.
Sonstiges : Sobald Ihnen das Gutachten des Sachverständigen vorliegt, haben Sie die Möglichkeit , sich zu entscheiden, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder aber auf der Basis des Gutachtens abrechnen.