Leider kommt es immer wieder vor, dass bei einem Unfall Personen verletzt oder sogar getötet werden. Es können neben dem Schmerzensgeldanspruch auch weitere Ansprüche wie z.B
- Heilbehandlungskosten
- Kosten für Kur - u. Krankengymnastik, Arzneikosten
- Haushaltsführungsschaden
- Schmerzensgeldrente
- Verdienstausfallschaden
- bis hin zur Hinterbliebenenrente und Beerdigungskosten
Auch Fahrtkosten zum behandelnden Arzt sind erstattungsfähig.
