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Wenn Sie ein Rechtsproblem haben, aber nach Ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten für Beratung bzw. die Kosten für einen Prozess zu tragen und bietet die Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg, so kann das Gericht auf Antrag Beratungs - und Prozeßkostenhilfe gewähren.

Antragsformulare und weitere Hinweise finden Sie >>>dort!Gerne stehe ich Ihnen beim Ausfüllen der Formulare zur Seite!